FAQ

Allgemeines

Was bedeutet die Erdgasumstellung?

Die Erdgasumstellung – oft auch Marktraumumstellung genannt – beschreibt die Umstellung der Gasversorgung von L-Gas auf H-Gas. Aktuell kann die Erdgasversorgung in Deutschland entweder mit L-Gas oder mit H-Gas erfolgen. Aufgrund der rückläufigen Förderung von L-Gas mit niedrigem Brennwert in den Niederlanden wird die Erdgasversorgung nach und nach auf H-Gas mit höherem Brennwert umgestellt. Diese Umstellung erfolgt im Stadtgebiet Bonn schrittweise bis Ende des Jahres 2023.

Warum muss die Erdgasversorgung umgestellt werden und wer ist dafür verantwortlich?

Die Erdgasumstellung ist notwendig, um in Deutschland die Versorgung mit Erdgas zu gewährleisten, da die L-Gas-Förderung in den Niederlanden rückläufig ist. Die Erdgasumstellung ist gesetzlich vorgeschrieben und im § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Der örtliche Verteilnetzbetreiber ist zur Umsetzung der Erdgasumstellung gesetzlich verpflichtet. In diesem Fall ist dies die Bonn-Netz GmbH.

Wer ist für die Organisation und Abwicklung der Erdgasumstellung zuständig?

Für die ordnungsgemäße Erdgasumstellung ist laut § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes allein der örtliche Netzbetreiber zuständig. In Bonn kümmert sich die BonnNetz um die sichere Abwicklung und Organisation der Umstellung.

Was unterscheidet H- und L-Gas?

Die Erdgassorten unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und somit in ihrem Energiegehalt. „H“ steht für „high“ (hoch) und somit für einen höheren Energiegehalt. L-Gas hat einen niedrigeren Energiegehalt. „L“ steht dabei für „low“ (niedrig). Auf die Gasabrechnung hat dies keine Auswirkung.

Informationen zur Zählerstand-Ablesung

Warum wird der Zählerstand Gas im Rahmen der Erdgasumstellung abgefragt?
Wir benötigen den Zählerstand zur internen Abgrenzung der L- und H-Gas Mengen. Der Umstellungstermin ist uns vorgeben und kann aus technischen Gründen nicht verschoben werden. Diese Mengenabgrenzung wird in der nächsten Jahres- oder Endabrechnung Ihres Gas-Lieferanten dargestellt. Die Ablesung hat nichts mit der aktuellen Situation am Gasmarkt zu tun.

Wieso erhalte ich eine Ablesekarte?
Die Informationsschreiben zur Ablesung des Gaszählers werden an die uns bekannten Anschlussnutzenden versandt. Sie sind Anschlussnutzender, wenn Sie bei einem Energielieferanten/Gaslieferanten einen Liefervertrag für Ihr Objekt abgeschlossen haben. Wir als Verteilnetzbetreiber erhalten diese Kontaktinformationen automatisch und direkt vom jeweiligen Gaslieferanten.

Wieso schreibt nicht mein Energielieferant, sondern die Bonn-Netz GmbH?
Für die Ablesung der Zählerstände ist der Messstellenbetreiber verantwortlich. In Bonn übernimmt diese Aufgabe die Bonn-Netz GmbH als Verteilnetzbetreiber Strom und Gas.

Ändert sich durch die Umstellung von L- auf H-Gas der Preis?
Der Arbeitspreis ändert sich durch die Umstellung nicht, da in Ihrer Rechnung Erdgas weiterhin nach der „Energiemenge“ (ct/kWh) abgerechnet wird.
Den genauen Preis für das Ihnen gelieferte Erdgas erfahren Sie bei Ihrem Gas-Lieferanten.

Was passiert, wenn ich am Ablesetag nicht zu Hause bin?
Sie können ohne Weiteres auch einen Zählerstand kurze Zeit vor oder nach dem Stichtag übermitteln, den wir als Wert für den Stichtag ansetzen.

Was passiert, wenn ich keinen Zählerstand mitteile?
Wenn Sie uns keinen Zählerstand übermitteln, werden wir nach den anerkannten Regeln der Technik einen Zählerstand für Sie schätzen.

Wo finde ich meinen Gaszähler?
In den meisten Fällen sind die Gaszähler im Keller angeordnet. In einigen Fällen können sie aber auch im Treppenhaus oder der Wohnung selbst angebracht sein.

Wie lese ich den Zählerstand ab?
Es müssen nur die Zahlen vor dem Komma angegeben werden.

Kann ich den Zählerstand online eingeben?
Ja, Sie können auf unserer Internetseite Ihren Zählerstand eingeben. Hierfür benötigen Sie Ihre Zählernummer (diese finden Sie u. a. auf unserem Anschreiben zur Ablesung) und die Postleitzahl der Lieferstelle (das Gebäude/Objekt, für das Sie den Zählerstand Gas übermitteln möchten).

Den Zählerstand können Sie unter folgendem Link eingeben:
https://www.bonn-netz.de/zaehlerstand
 

Durchführung

Wann beginnt die Erdgasumstellung in Bonn?

Die schrittweise Umstellung erfolgt in vier Umstellungsgebieten der Stadt bis zum Ende des Jahres 2023. Die ersten Gasverbrauchsgeräte im Netzgebiet der BonnNetz werden im Jahr 2020 erfasst. Eine Karte mit den Umstellbezirken und den Umstellzeiträumen finden Sie hier.

Wann erfolgt die Erdgasumstellung in meinem Haushalt?

Die BonnNetz informiert alle betroffenen Haushalte frühzeitig per Brief, wann wir in ihrem Wohnort unterwegs sind und Hausbesuche durchführen. Mithilfe unserer interaktiven Karte können Sie sich bezüglich der Umstellgebiete und der Zeiträume für Erhebung und Anpassung informieren.

Wie läuft die Erdgasumstellung ab?

Die Erdgasumstellung in Bonn erfolgt in drei Schritten: Informations-, Erhebungs- und Anpassungsphase. Alle Phasen erstrecken sich über den Zeitraum von 2020 bis 2023. Im ersten Schritt informieren wir alle betroffenen Verbraucher per Brief über die anstehende Erdgasumstellung. Im zweiten Schritt erfassen wir alle Gasgeräte im Netzgebiet der BonnNetz. Im nächsten Schritt folgt ein Termin zur technischen Anpassung der Gasgeräte auf die Nutzung von H-Gas. Stichprobenartig (je zehn Prozent der Arbeiten) prüfen wir nach Erhebung und Anpassung die Arbeiten der Monteure, um die Qualität zu sichern.

Wie erfahre ich von den Besuchsterminen der Monteure?

Die BonnNetz informiert Sie in jedem Fall schriftlich per Brief über den Besuchstermin der Monteure. Mit dem Terminanschreiben senden wir Ihnen eine Auftragsnummer zu. Wir bitten Sie, diese sorgfältig aufzubewahren, denn der Monteur identifiziert sich vor Eintritt in Ihre Wohnräume mit dieser Nummer und seinem Dienstausweis. Können Sie den im Brief genannten Termin nicht wahrnehmen, bitten wir Sie dringend um Rückmeldung, damit wir einen neuen Termin vereinbaren können. Melden Sie sich hierzu bitte bei unserer Hotline unter 0228/711-3755 oder senden Sie uns eine E-Mail an info(at)erdgasumstellung-bonn.de.

Muss ich den Monteuren Zutritt zu meinen Wohnräumen ermöglichen?

Ja, als Mieter oder Eigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet, den von der BonnNetz beauftragten Firmen, also den Monteuren der Erdgasumstellung in Bonn, Zutritt zu Ihren Gasgeräten zu gewähren. Vorab weist sich der Monteur mit seinem Dienstausweis und der Auftragsnummer, die Sie mit Ihrem Terminanschreiben erhalten, aus. Das Zutrittsrecht und die Ausweispflicht ist im § 19a Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt.

Wie erkenne ich den Monteur der Erdgasumstellung?

Jeder Monteur zeigt unaufgefordert seinen Dienstausweis vor. Darüber hinaus nennt er eine Auftragsnummer, die Sie zuvor mit Ihrem Terminierungsschreiben erhalten haben. Bitte beachten Sie auch unsere Sicherheitshinweise auf diesem Flyer!

Wird die Erdgasversorgung durch die Umstellung unterbrochen?

Nein, Ihre Versorgung mit Erdgas ist grundsätzlich jederzeit gesichert. Es wird zu keinen unangekündigten Versorgungsunterbrechungen kommen. Ihre Gasgeräte müssen lediglich für die Dauer der Umstellung (zwischen 45 und 90 Minuten bei haushaltsüblichen Gasverbrauchsgeräten) abgeschaltet werden.

Wie wird in der Umstellungsphase abgelesen und abgerechnet?

Der Zählerstand Ihres Erdgaszählers wird zeitnah zum vereinbarten Umstelltermin abgelesen. Somit ist eine genaue Abrechnung in der Übergangsphase gewährleistet.

Welchen Vorteil habe ich durch die Umstellung?

Die Umstellung der Erdgasbeschaffenheit sichert langfristig Ihre Versorgung mit Erdgas.

Warum habe ich mit meinem Terminanschreiben eine Auftragsnummer erhalten?

Gemeinsam mit dem Terminanschreiben erhalten Sie eine Auftragsnummer zur sorgfältigen Aufbewahrung. Mit dieser Auftragsnummer sowie dem Dienstausweis wird sich der Monteur am vereinbarten Termin bei Ihnen ausweisen.

Was muss beim Anpassungstermin beachtet werden?
  • Die Gasgeräte müssen frei zugänglich, mangelfrei und betriebsbereit sein.
  • Service- und oder Betriebsanleitungen zum Gerät sollten bereitgehalten werden.
  • Für die Einstellung der Geräte nach Herstellervorgaben muss eine (ggf. künstliche) Abnahme erzeugt werden. Der Monteur bittet hierzu den Kunden einige Heizkörper voll aufzudrehen oder warmes Wasser laufen zu lassen.
  • Mitunter kann es sein, dass in einem Haushalt für unterschiedliche Geräte separate Anpassungstermine erfolgen, da einige Geräte vor der H-Gas Einspeisung (Schaltung) angepasst werden müssen und andere erst danach.
  • Nach erfolgreicher Anpassung wird dem Kunden ein Anpassungsprotokoll übergeben.

Technische Fragen

Muss ich mein Gasgerät austauschen lassen?

Der Großteil der Gasgeräte kann auf die neue Erdgasbeschaffenheit angepasst werden. Sollte Ihr Gerät beispielsweise aufgrund technischer Mängel nicht anpassbar sein, kann ein Austausch erforderlich werden. In einigen Fällen steht Ihnen ein Kostenerstattungsanspruch in Form eines Zuschusses zu.

Erhalte ich einen neuen Erdgaszähler?

Nein, der bisherige Erdgaszähler bleibt bestehen. Zeitnah zum Umstelltermin wird lediglich der Zählerstand des Erdgaszählers abgelesen.

Wie läuft die Erhebung ab?

Zwölf bis 24 Monate vor der technischen Umstellung führen unsere Monteure zum vereinbarten Termin folgende Arbeiten durch:

  • Inaugenscheinnahme der Gasinstallation
  • Fotodokumentation aller Gasverbrauchsgeräte vor Ort
  • Technische Prüfung der Gasverbrauchsgeräte (u. a. Abgasanalyse)

Sollten wir bei der Erhebung Mängel feststellen, erhalten Sie vor Ort eine Mängelkarte. Die dort genannten Mängel müssen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit von Ihrem Installateur bzw. Vertragsinstallationsunternehmen beseitigen lassen. Grundsätzlich gilt: Ohne die erfolgreiche Erhebung und Anpassung ist ein sicherer Betrieb der Gasverbrauchsgeräte mit H-Gas nicht gewährleistet.

Wo finde ich ein Vertragsinstallationsunternehmen zur Mängelbeseitigung oder für die Verantwortungsübernahme bei nicht anpassbaren Gasgeräten?

Bei der Suche nach einem Vertragsinstallateur hilft Ihnen die Handwerksinnung. Eine Liste der Vertragsinstallateurunternehmen (VIU) der BonnNetz finden Sie hier. Weitere Verzeichnisse haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Was passiert, wenn ich den Mangel nicht beheben lasse?

Als Geräteeigentümer sind Sie für die eigenständige Mängelbeseitigung an Ihrem Gerät verantwortlich. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, bestehende Mängel überprüfen und beseitigen zu lassen. Werden aufgezeigte Mängel nicht beseitigt, können wir Ihr Gasverbrauchsgerät ggf. nicht für die Nutzung auf H-Gas anpassen. Nach der Umstellung von L- auf H-Gas ist ein weiterer Betrieb Ihrer Anlage in diesem Fall ausgeschlossen.

Mein Gasverbrauchsgerät meldet eine Störung. Was kann ich tun?

Kommt es nach einem Besuch unseres Monteurs zu einer Fehlfunktion des Gasverbrauchsgerätes, kontaktieren Sie bitte in jedem Fall zunächst unsere Hotline unter 0228/711-3755 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)erdgasumstellung-bonn.de.

Monteure im Auftrag der BonnNetz stellen dann zeitnah die Ursache der Störung fest. Bei Störungen in Zusammenhang mit den Arbeiten der Erdgasumstellung Bonn werden diese auf Kosten der BonnNetz behoben. Ist dies nicht der Fall, muss der Schaden auf Kosten des Geräteeigentümers durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) behoben werden. Bei eigenmächtiger Beauftragung eines VIU durch den Verbraucher übernimmt die BonnNetz keinerlei Kosten.

Meine Gasgeräte können nicht angepasst werden. Was passiert jetzt?

In einigen Fällen kann es passieren, dass Geräte nicht auf das H-Gas angepasst werden können. Gründe für die Nichtanpassbarkeit können zum Beispiel das Alter des Gerätes oder fehlende Ersatzteile sein. Sollten Ihre Geräte nicht angepasst werden können, werden wir Sie nach erfolgter Erhebung frühzeitig darüber schriftlich informieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen. Muss ein Gerät ausgetauscht werden, haben Sie nach § 19a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes sowie des § 1 Abs. 1 der Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) Anspruch auf eine Kostenerstattung in Form eines Zuschusses. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Nicht anpassbare Geräte, die nicht ausgetauscht werden, müssen wir aus Sicherheitsgründen vom Netz trennen.

Was ist bei der Gasherd-Erhebung zu beachten?

Die Erhebung eines Gasherdes ist nicht immer ohne weiteres möglich. Die Monteure in unserem Auftrag können aus Gründen der Gewährleistung keine Küchen demontieren. Daher bitten wir Sie, im Vorfeld des Erhebungs-Termins zu prüfen, wo das Typenschild zu finden ist, um eine Fotodokumentation bei der Erhebung zu ermöglichen. Andernfalls wird Ihnen eine Mängelkarte ausgestellt mit dem Hinweis „kein Typenschild / Gerät nicht anpassbar“. Dies können Sie im Nachhinein widerlegen, indem Sie selbst ein Foto vom Typenschild machen und es uns zukommen lassen. Das Foto des Typenschilds wird daraufhin auf Plausibilität (passt GVG zum Typenschild?) und auf eine deutsche Zulassung geprüft.

Warum reichen nicht die Herstellerunterlagen? Warum unbedingt das Typenschild?

Für die Vorbereitung und Planung der späteren Anpassung (Einstellparameter und/oder Materialbestellung) sind die Informationen des Typenschildes ausschlaggebend. Dies sind u. a. Hersteller, Seriennummer, Gaskategorien, Bestimmungsland, Düsendruck, usw. Ohne diese Informationen ist eine Anpassung nicht möglich.

Geräte ohne Zulassung für Deutschland dürfen nicht betrieben werden und können daher nicht angepasst werden. Diese Gasgeräte müssen spätestens bis zur H-Gas-Schaltung außer Betrieb genommen bzw. ersetzt werden.

Kosten

Ist H-Gas teurer als L-Gas?

Den genauen Preis für das Ihnen gelieferte Erdgas erfahren Sie bei Ihrem Lieferanten, jedoch sollte der Preis durch die Anpassung grundsätzlich nicht steigen. Zwar steigt der Preis für die gelieferte Erdgasmenge (ct/m³) entsprechend dem höheren Energiegehalt von H-Gas, gleichzeitig sinkt jedoch der Gasverbrauch, so dass sich in Summe nichts an den Kosten für die Erdgasversorgung ändert. Auch am Arbeitspreis ändert sich durch die Anpassung nichts, da in Ihrer Rechnung Erdgas weiterhin nach der „Energiemenge“ (ct/kWh) abgerechnet wird.

Welche Kosten fallen für mich an?

Die Kosten der Erdgasumstellung in Bonn übernimmt im ersten Schritt die BonnNetz. Im zweiten Schritt werden diese Kosten entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes § 19a auf alle Gaskunden deutschlandweit umgelegt. Somit fallen für die Verbraucher keine zusätzlichen Kosten an.

Bekomme ich die Kosten erstattet, wenn ich mein Gasverbrauchsgerät austauschen lasse?

Wenn Sie als Eigentümer eines Gasverbrauchsgerätes wegen der Erdgasumstellung ein neues Gerät installieren, das im Rahmen der Umstellung nicht mehr angepasst werden muss (selbst adaptierende Geräte), haben Sie gegenüber dem Netzbetreiber einen Kostenerstattungsanspruch von 100 Euro für jedes Neugerät. Darunter fallen neue Gasverbrauchsgeräte, die sich eigenständig auf H-Gas einstellen, aber auch beispielsweise Anlagen, die mit Öl, Fernwärme oder Strom betrieben werden.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Die Installation des Neugerätes erfolgt nach der schriftlichen Information zur Umstellung durch die BonnNetz und vor der Anpassung des vorhandenen Gasverbrauchsgerätes auf die neue Erdgasbeschaffenheit im jeweiligen Netzgebiet.
  • Der Eigentümer muss gegenüber der BonnNetz die Demontage des Altgerätes und die Anschaffung des Neugerätes nachweisen.
  • Das Formular zur Beantragung der Erstattung finden Sie hier.

Sollte Ihr Gasgerät (durch uns im Rahmen der Erhebung nachgewiesen) nicht anpassbar sein, können Sie abhängig vom Alter des Gerätes einen zusätzlichen Anspruch von bis zu 500 Euro haben. Weitere Informationen sowie das Formular finden Sie hier.

Ändert sich durch die Erdgasumstellung etwas an meiner Abrechnung (z. B. Grundgebühr, Arbeitspreis, Abrechnungszeitraum oder Abschlagszahlung)?

Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Erdgaslieferanten.

Wer trägt die Kosten der Mängelbehebung eines Gasverbrauchsgerätes?

Von unseren Monteuren festgestellte Mängel müssen auf Kosten des Geräte-Eigentümers beseitigt werden. Sollten Sie nicht Eigentümer des Gasverbrauchsgerätes sein, reichen Sie die Mängelkarte bitte umgehend an den Eigentümer (z. B. Vermieter oder Hausverwalter) weiter. Laut Energiewirtschaftsgesetz kann die BonnNetz aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Mängelbehebung nicht selbst durchführen.

Sicherheit

Bemerke ich die Erdgasumstellung und werde ich zum Beispiel Gasgeruch wahrnehmen?

Nein, bei einer Mehrheit der Geräte stellen wir lediglich den Brenner neu ein oder nehmen kleinere Hardware-Anpassungen (z.B. Austausch der Düsen) vor.

Sie sollten keinen Gasgeruch wahrnehmen.

Falls doch,

  • Türen und Fenster weit öffnen, für „Durchzug“ sorgen, Räume mit Gasgeruch meiden!
  • Offenes Feuer meiden, nicht rauchen, kein Feuerzeug benutzen!
  • Keine elektrischen Schalter, keine Stecker, keine Klingel, keine Telefone und andere Sprechanlagen im Haus benutzen!
  • Gaszähler-Absperreinrichtung oder auch Hauptabsperreinrichtung (HAE, „Feuerhahn“) schließen!
  • Alle Hausbewohner warnen – aber nicht klingeln – und Gebäude verlassen!
  • Den Netzbetreiber von einem Telefonanschluss außerhalb des Hauses benachrichtigen.
    Störmeldung: 0800 / 2 666 389
  • Bei hörbarem Ausströmen von Gas ist unverzüglich das Gebäude zu verlassen. Das Betreten durch Dritte ist zu verhindern, Feuerwehr und Polizei von außerhalb des Gebäudes alarmieren!
  • Bei Gasgeruch aus nicht zugänglichen Räumen Feuerwehr und Polizei alarmieren!
Sicherheitshinweise für Ihren Termin

Wir legen großen Wert auf Ihre Sicherheit. Deshalb haben wir folgende Sicherheitsvorkehrungen getroffen:

  • Sie werden ausschließlich schriftlich über jeden Termin unserer Monteure informiert.
  • Mit Ihrem Terminschreiben erhalten Sie eine Auftragsnummer, die unsere Monteure – neben ihrem Dienstausweis – unaufgefordert nennen. Diese ist nur Ihnen und den eingesetzten Monteuren bekannt. Bitte bewahren Sie deshalb Ihr Terminschreiben sorgfältig auf.
  • Alle Arbeiten im Rahmen der Erdgasumstellung erfolgen durch spezialisierte und zertifizierte Fachunternehmen. Diese sind zur Einhaltung des EU-Datenschutzes vertraglich verpflichtet.
  • Erhebung und Anpassung sind für Sie kostenlos. BonnNetz und die beauftragten Fachunternehmen stellen keine Rechnungen aus.

Sollte sich ein Monteur nicht ausweisen können oder sollten Sie sich unsicher sein, verweigern Sie ihm den Zutritt und rufen Sie unsere Hotline unter 0228 / 711 - 3755 an, um sich den Termin bestätigen zu lassen, oder kontaktieren Sie die Polizei unter der 110. In Kooperation mit Polizei NRW.

Rechtliche Fragen

Ist der Wechsel von L- auf H-Gas für mich verpflichtend?

Ja, alle Gasverbrauchsgeräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen nach der Umstellung auf H-Gas vom Netz getrennt werden, da bei einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen kein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann.

Verfüge ich durch die Umstellung über ein Sonderkündigungsrecht?

Bei Fragen zum Kündigungsrecht wenden Sie sich bitte an Ihren Erdgaslieferanten.

In welchem Gesetz ist die Erdgasumstellung geregelt?

Alle Details der Erdgasumstellung werden im § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Im § 19a Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes wird das Zutrittsrecht sowie die Ausweispflicht der zertifizierten Monteure geregelt.

Wie werden meine personenbezogenen Daten im Rahmen der Erdgasumstellung verarbeitet?

Die Übergabe der personenbezogenen Daten erfolgt an die mit den Arbeiten der Erdgasumstellung von der Bonn-Netz GmbH beauftragten Firmen laut EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO, Art. 6, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 77). Weitere Informationen finden Sie hier.